Auf der Mitgliederversammlung 2009 in Bad Lippspringe wurde der Antrag, angenommen, sich darum zu bemühen, CW zum Weltkulturerbe zu machen. (s.u. Aufruf „CW als Weltkulturerbe?!”)
Der DARC hat bei der IARU einen Antrag eingebracht, um alles in die Wege zu leiten, damit bei der UNESCO das Morsen als Weltkulturerbe anerkannt wird. (Eröffnung der HAM RADIO 2011 durch den DARC-Vorsitzenden Steffen Schöppe, DL7ATE ab 3'37")
Auf der IARU-Region 1Konferenz vom 13.08. - 18.08.2011 in Sun-City wurde im Committee C3 mit der Vorlage SC11_C3_32 darüber diskutiert, CW als Immaterielles Kulturerbe zu etablieren. Der Antrag wurde einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Hier die Chronik der Idee, CW als Weltkulturerbe zu etablieren.
Der Präsident der IARU Region I hat im November 2012 in einem Anschreiben alle Mitgliedsverbände aufgerufen, sich um die Anerkennung von CW als Weltkulturerbe zu bemühen.
Der DL-Rundspruch berichtet in seiner Ausgabe 45/2014 am 13. November über den Stand zum Weltkulurerbe CW:
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Morsetelegrafie in den Niederlanden als immaterielles Kulturerbe anerkannt
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Die Bemühungen des DARC e.V. um die Aufnahme der Morsetelegrafie in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes haben Früchte getragen. Wie Remy F.G. Denker, PA3AGF, Vorsitzender des Niederländischen Amateurfunkverbandes berichtet, hat das niederländische Kultur-Institut dem Antrag der VERON zugestimmt. In Deutschland fällt die Entscheidung am 12. Dezember.
Die Idee, Morsetelegrafie in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufnehmen zu lassen, wurde als DARC-Antrag auf der IARU-Region-1-Konferenz 2011 in Sun City in Südafrika einstimmig angenommen. Nachdem der DARC, federführend Johannes Amchewicz, DK8JB, und Thilo Kootz, DL9KCE, im Auftrag der IARU alle Unterlagen erstellt und an die Mitgliedsverbände verteilt hatte, beantragten mehrere IARU-Verbände dies mit den z.T. ergänzten Antragsunterlagen. Unter ihnen waren neben dem DARC auch die UBA (Belgien), die PZK (Polen) sowie die VERON, die nun eine positive Antwort erhielt.
Als immaterielles Kulturerbe bezeichnet die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden, im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen - z.B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe.
Über den Antrag des DARC e.V. für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes entscheidet die deutsche UNESCO-Kommission am 12. Dezember. Der Antragstext liefert eine ausführliche Begründung, warum die Morsetelegrafie diese Anerkennung verdient. Dort heißt es unter anderem: "Die Morsetelegrafie bzw. die Tätigkeit des Morsens wird heute nur noch im Amateurfunk flächendeckend genutzt. Sie ist definiert durch die Übertragung elektronisch erzeugter Signale nach einem fest definierten Code, bestehend aus langen sowie kurzen Signalen und Pausen."
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat mitgeteilt, dass die Bewerbungen, die in Hessen für das Immaterielle Kulturerbe eingegangen sind, im Internet veröffentlicht wurden [2]. Damit ist die Bewerbung des DARC auf dem Kulturportal Hessen einer sehr breiten Öffentlichkeit zugänglich. Das Ergebnis über den Ausgang der Bewerbung wird Mitte Dezember von der Kultusministerkonferenz bekanntgegeben.
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http://www.kulturportal-hessen.de/de/themen/immaterielles-kulturerbe/bewerbungen-aus-hessen/5179-kunst-in-morsetelegrafie-zu-kommunizieren

Der DL-Rundspruch berichtet in seiner Ausgabe 48/2014 am 4. Dezember erneut über den Stand zum Weltkulurerbe CW:

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Morsetelegrafie als Immaterielles Kulturerbe: Die Entscheidung rückt näher
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In wenigen Tagen wird über den Antrag des DARC e.V. und der Interessengruppe Kulturerbe Morsetelegrafie (IKM) für die Aufnahme der Morsetelegrafie in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes entschieden. Dann nämlich werden die Ergebnisse der ersten Bewerbungsrunde, die die Länder, der Bund und die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) organisiert haben, bekanntgegeben.
Das Expertenkomitee "Immaterielles Kulturerbe" bei der DUK hat im Sommer des laufenden Jahres 83 von den Ländern vorausgewählte Dossiers nach fachlichen Kriterien begutachtet und Eintragungen in das bundesweite Verzeichnis sowie für eine erste UNESCO-Nominierung empfohlen. Nach der staatlichen Bestätigung werden die Einträge öffentlich präsentiert. Die Verfahrensschritte sind im Internet einsehbar [1].
Die Idee, die Morsetelegrafie in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufnehmen zu lassen, wurde als DARC-Antrag auf der IARU-Region-1-Konferenz 2011 in Sun City in Südafrika einstimmig angenommen. Mehrere IARU-Verbände beantragten daraufhin die Anerkennung der Morsetelegrafie als immaterielles Kulturerbe. Mit Erfolg: Bereits im November erhielt der Niederländische Amateurfunkverband VERON eine positive Antwort des Instituts "für Volkskultur und immaterielles Erbgut".
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Auf der Mitgliederversammlung am 24. April 2016 wurde der Antrag 8A angenommen, nach dem Morsetelegrafie und ihre Förderung zum Kulturerbe in das Leitbild des DARC e.V. aufgenommen werden soll.