Sonder-DOK-Vergabeordnung
gültig ab 01.09.2004

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC e.V.) vergibt zusätzlich zur Kennzeichnung seiner Ortsverbände Sonder-DOK. Mit der Vergabe dieser Sonder-DOK werden alle Aktivitäten gefördert, die der öffentlichkeitswirksamen Publizierung des Amateurfunks, der Erfüllung der in der Clubsatzung formulierten Ziele, aktueller Aufgaben des DARC e.V. und seiner Aktivitätsträger dienen.

1. Die Sonder-DOK-Kennung
Sonder-DOK (SDOK) sollen kurz und prägnant sein und den Bezug zum Anlass herstellen.

2. Geltungszeitraum
Es wird unterschieden zwischen Dauer-SDOK und solchen mit begrenztem Geltungszeitraum.
2.1. Dauer-SDOK
Wesentliche Einrichtungen, Institutionen, Arbeitsgruppen etc., die ständig den Club repräsentieren, in herausragender Weise seine Ziele umsetzen und in der Regel überregional wirken, erhalten Dauer-SDOK (z. B. DARC).
2.2. SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum
Anlässe mit einer besonderen Ausstrahlung, die der öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der Clubinteressen dienen, erhalten einen SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum. Dieser Geltungszeitraum richtet sich nach den Erfordernissen des Anlasses und beträgt maximal ein Jahr.

3. Vergabe und Nutzung
3.1. Sonder-DOK werden auf Antrag an Klubstationen vergeben, deren Betreiber DARC- oder VFDB-Mitglieder sind.
3.2. Die Distriktsvorsitzenden erhalten generell einen Sonder-DOK zur Disposition. Die Kennung besteht aus den Buchstaben DV und dem Kürzel des Distriktes, also DVA bis DVZ (z.B. DVA für den Distriktvorsitzenden Baden).
3.3. Sonder-DOK sollen auf Grund ihrer Stellung und entsprechend des befürworteten Antrages mit großer Aktivität verwendet werden. Es ist zu sichern, dass die SDOK möglichst vielen Funkamateuren auf nationaler und internationaler Ebene und auf möglichst vielen Frequenzbändern und in unterschiedlichen Betriebsarten angeboten werden.

4. Antragstellung
4.1. Die Antragstellung erfolgt elektronisch an den DARC e.V. über die SDOK-Eingabemaske der Homepage des Referates für DX und HF-Funksport. 41
4.2. Die Anträge für SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum sind ausschließlich durch den zuständigen Distriktsvorsitzenden zu entscheiden. Die Zustimmung des OVV ist Voraussetzung. Anträge auf Dauer-SDOK werden ausschließlich vom Referat für DX und HF-Funksport entschieden.
4.3 Der Antrag
4.3.1. Antragsteller und Genehmigungsinhaber der zu nutzenden Klubstation müssen die gleiche Person sein.
4.3.2. Der Antrag muss enthalten:
a) Antragsteller: Name, Adresse, u.U. Telef./Fax, Rufzeichen der Klubstation und das eigene Rufzeichen sowie die E-Mail-Adresse
b) Anlass der Beantragung
c) Darstellung der geplanten Aktivitäten (Umfang, Tage, QSO, Bänder, portable, Conteste ...) und Ort(e) der Aktivität(en)
d) vorgesehener aktiver Zeitraum bei SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum bzw. Aktivitätsbeginn für beantragte Dauer-SDOK
e) Zustimmung des OVV
4.4. Zusicherung
Der Antragsteller sichert mit der Vorlage des Antrages auf Erteilung eines SDOK zu, dass: - der SDOK aktiv genutzt wird, - alle ausgestellten QSL-Karten die SDOK-Markierung entsprechend der DLD-Richtlinie enthalten, - wenn es der QSO-Partner wünscht, eine QSL-Karte ausgefertigt wird, - für korrekte SWL-Berichte eine QSL-Karte ausgefertigt wird.

5. Ehrenerklärung
Der Antragsteller sichert zu, den SDOK ausschließlich im Sinne der Präambel dieser Verordnung zu gestalten und zu nutzen.

6. SDOK-Urkunde
Das DARC-Referat für DX und HF-Funksport stellt für erteilte SDOK Urkunden aus. Nur die vorliegende Urkunde berechtigt zur Nutzung des erteilten SDOK.

7. Berichterstattung
Das Referat für DX und HF-Funksport bittet um Berichterstattung über die Aktivität in Schrift und Bild und veröffentlicht diese auf der Homepage des Referates.

8. Erlöschen/Aufhebung
Der SDOK erlischt mit dem Verstreichen des Geltungszeitraumes automatisch. Auf Grund nachgewiesener Inaktivität oder auf Grund von Verstößen gegen den Geist dieser SDOK-Verordnung, können erteilte Genehmigungen aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf der Begründung und der Schriftform.

9. Bekanntgabe
über erteilte und aufgehobene SDOK wird in den Medien des DARC e.V. informiert.

10. Inkrafttreten
Diese "Vergabeordnung Sonder-DOK" wurde vom DARC-Referat für DX und HF-Funksport am 13.03.04 beschlossen. Alle vorherigen Vergabeordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Der Amateurrat hat diese "Vergabeordnung Sonder-DOK" am 27.6.2004 beraten und mit Wirkung vom 01.09.2004 in Kraft gesetzt.